8 Schritte zum Führerschein in Liechtenstein

1. Antragsformular

Das Gesuchsformular ist als PDF-Dokument erhältlich. Weiter kann das Formular telefonisch bestellt (+423 236 75 05) oder am Schalter der Motorfahrzeugkontrolle bezogen werden.

 

2. Sehtest/Nothelferausweis

Vorgängig zur Anmeldung für die Theorieprüfung muss ein Sehtest bei einem Optiker oder einem Arzt durchgeführt werden. Das Resultat des Tests muss auf dem Antragsformular eingetragen werden. Der Sehtest darf nicht älter als 24 Monate sein (Sehtests bei der Motorfahrzeugkontrolle sind nicht mehr möglich). Es muss auch ein Nothilfekurs besucht werden.

 

Beachte dabei bitte, dass der Kurs nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen darf.

 

3. Anmeldung und Identifikation des Antragsstellers

Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt und durch den Antragssteller persönlich beim Schalter der Motorfahrzeugkontrolle abgegeben werden.

 

4. Theorieprüfung

 

Allgemein

Die Prüfung umfasst, je nach Kategorie, die Teile Basistheorie und bei speziellen Kategorien eine Zusatztheorie. Die Theorieprüfungen werden am Computer abgelegt. Die Basistheorie kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Eine bestandene Theorieprüfung gilt für 2 Jahre. Keine Prüfung der Basistheorie müssen Personen ablegen, die bereits einen Führerausweis der Kategorien A, A1, B oder B1 besitzen.

Bewerber um den Lernfahrausweis der Kategorie F sind von der (vereinfachten) Basistheorie befreit, wenn sie Inhaber des Führerausweises der Kategorie G sind.

Bei der Basistheorieprüfung der Kategorie M handelt es sich ebenfalls um eine vereinfachte Prüfung.

 

Anmeldung und Zulassung zur Theorieprüfung

Um einen Lernfahr- bzw. Führerausweis beantragen zu können, senden Sie ein komplett ausgefülltes Gesuchsformular inkl. Sehtest und Nothelferausweis (Original) an unsere Amtsstelle. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie die Zulassungskarte zur Theorieprüfung mit der Post zugestellt.

Achtung: Anmeldung und Theorieprüfung kann nicht am selben Tag durchgeführt werden!

 

Theorie Open Door

Theorieprüfungen finden ohne Voranmeldung jeden Mittwoch Nachmittag von 13.15 Uhr bis 15.00 Uhr und am Donnerstag von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr statt. Sobald Sie die gelbe Zulassungskarte von der MFK erhalten haben, können Sie zu einer beliebigen Zeit zur Prüfung antreten. Das Theorielokal befindet sich im 1. Stock der Motorfahrzeugkontrolle, Gewerbeweg 2, 9490 Vaduz.

 

5. Lernfahrausweis/Lernfahrten

Wenn du die Theorieprüfung mit Erfolg bestanden hast, kannst du am Schalter und gegen Abgabe eines weiteren farbigen Passfotos einen Lernfahrausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 2 Jahren beziehen. Mit diesem Ausweis bist du berechtigt, Lernfahrten in Begleitung zu absolvieren. Der/die Begleiter(in) von Lernfahrten muss mindestens 23 Jahre alt sein und seit mindestens 3 Jahren im Besitz eines Führerausweises der Kategorie B sein.

 

6. Verkehrskundekurs

Sobald du im Besitze des Lernfahrausweises bist, kannst du bei mir den Verkehrskundekurs über 8 Lektionen besuchen. Die Bestätigung über den Besuch des Kurses ist eine Voraussetzung um zur praktischen Führerprüfung zugelassen zu werden.

 

7. Praktische Führerprüfung

Nach einer soliden Ausbildung und genügend Routine  sowie der Bestätigung über den Besuch des Verkehrskundekurses, kann ich dich zur praktischen Prüfung anmelden. Die Zeitspanne vom Anmeldedatum bis zur praktischen Führerprüfung beträgt ungefähr 4-6 Wochen.

 

Als Motorfahrzeugführer musst du zu jeder Zeit die Fähigkeiten haben und Verhaltensweisen zeigen, die dich in die Lage versetzen:

dein Fahrzeug zu beherrschen, um keine gefährlichen Verkehrslagen zu verursachen bzw. richtig zu reagieren, falls eine solche Situation dennoch eintrifft. 

die Strassenvorschriften zu beachten, insbesondere diejenigen die Strassenverkehrsunfälle verhüten und für einen flüssigen Verkehr sorgen. 

durch rücksichtsvolles Verhalten gegenüber den anderen zur Sicherheit aller - und insbesondere der schwächeren - Verkehrsteilnehmer beitragen. 

Umwelt schonend und sparsam zu fahren. 

 

8. Bezug Führerausweis

Wenn du die praktische Führerprüfung bestanden hast, wird dir der Führerschein innerhalb von 5 Arbeitstagen per Post zugestellt. In der Zwischenzeit darfst du mit dem Lernfahrausweis (vom Prüfungsexperten unterschrieben) allein fahren, aber nur in Liechtenstein und der Schweiz

 

In Liechtenstein gibt es keinen Führerschein auf Probe.